Das Strafvollzugsrecht ist Teil des… ?
vorherige Frage nächste FrageNein. Im Gegensatz zur Strafvollstreckung - die einen letzten Teil des Strafprozesses markiert - gehört das Strafvollzugsrecht nicht zum Strafprozessrecht. Die Strafvollstreckung regelt das "ob" der Sanktionsverwirklichung, der Strafvollzug das "wie" sprich deren praktische Durchführung.
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