In Deutschland sind personenbezogene Daten nach dem Wortlaut des BDSG Daten ...
vorherige Frage nächste FrageVoll ins Schwarze! Geregelt ist das in § 3 Abs. 1 BDSG. Danach sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Einige Verwaltungsgerichte wenden die Regelungen des Datenschutzes in engen Grenzen aber auch auf juristische Personen an.
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