Welche der folgenden Daten fallen nicht in den Schutzbereich des BDSG?
vorherige Frage nächste FrageDoch, die Arbeitszeiten eines bestimmten Arbeitnehmers fallen in den Schutzbereich des BDSG, weil sie personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG sind.
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