Was gilt für das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme?
vorherige Frage nächste FrageSo ist es. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es tritt als Auffanggrundrecht gegenüber dem Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zurück.
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