Das Amtsgericht Waren hat einen Fußballfan wegen tätlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro verurteilt, weil er einen Polizisten angespuckt hat. Welchen originellen Grund nannte der Angeklagte für die Spuckattacke?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Genützt hat es ihm nicht, das Gericht nahm ihm diese Version nicht ab. Einzelheiten gibt's hier .
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