Der Bundesgerichtshof hat diese Woche ein Urteil gegen den "Autobahnschützen" weitgehend bestätigt. Was sah der BGH im Gegensatz zur Vorinstanz allerdings als nicht verwirklicht an?
vorherige Frage nächste FrageAbsolut richtig. Mehr zum „Autobahnschützen“-Fall können Sie hier erfahren.
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