In der Adventszeit darf natürlich auch die entsprechende Dekoration nicht fehlen. Welche Aussage trifft zu?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, das müssen weder der Vermieter noch die anderen Mieter hinnehmen. Das gilt vor allem auch dann, wenn ein Mieter weihnachtliches Duftspray im Hausflur versprüht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 16. Mai 2003, Az. 3 Wx 98/03).
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