In der Adventszeit darf natürlich auch die entsprechende Dekoration nicht fehlen. Welche Aussage trifft zu?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Der Eigentümer kann Weihnachtsbeleuchtung nicht deshalb untersagen, weil sie ihm nicht gefällt, sondern nur, wenn die Außenfassade dazu angebohrt werden muss oder die Dekoration nicht den örtlichen Gegebenheiten entspricht.
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