Wer hat dafür Sorge zu tragen, dass Gehwege im Winter von Schnee und Eis befreit werden?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Ein solcher Passus wäre schon zu unbestimmt (vgl. LG Stuttgart, Urt. v. 27. Januar 1988, Az. 5 S 210/87).
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