6. Bei der Untreue gem. § 266 StGB unterscheidet man zwischen ...
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Das ist inzwischen weitestgehend konsentiert, früher herrschte allerdings ein Streit, da Anhänger der monistischen Lehren von einem einheitlichen Verständnis des § 266 StGB ausgingen und eine solche Unterteilung daher nicht vornehmen wollten.
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