Welchen Verdachtsgrad erfordert ein Haftbefehl bzw. die Untersuchungshaft nach den §§ 112 ff. StPO?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Erforderlich ist danach eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verurteilung. Hinzutreten muss aber auch ein Haftgrund, etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr.
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