Die Einhaltung welchen Grundsatzes darf bei sämtlichen strafprozessualen Zwangsmaßnahmen nicht vergessen werden?
vorherige Frage zur AuswertungRichtig – das kommt meistens zum Schluss, ist strenggenommen aber das Wichtigste. Als Eingriff in die Grundrechte müssen solche Maßnahmen stets verhältnismäßig sein. Auch Sie kommen jetzt zum Schluss – herzlichen Glückwunsch, das war die letzte Frage!
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