Welche Besonderheit hat der große Lauschangriff (akustische Wohnraumüberwachung)?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Art. 13 Abs. 3 GG enthält strenggenommen bereits eine Ermächtigung. Grund für die hitzige Debatte war auch, dass im Zuge der Einführung des Lauschangriffes der Art. 13 GG – und damit die Verfassung – geändert worden ist. Die Maßnahmen und Voraussetzungen sind aber natürlich auch in die StPO aufgenommen worden.
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