In welchen Fällen bedarf die Entnahme einer Blutprobe keiner richterlichen Anordnung?
vorherige Frage nächste FrageNein, das ist Quatsch. Allerdings kann er sich zu einer Entlastung natürlich auch freiwillig Blut entnehmen lassen. Ansonsten bedarf es grundsätzlich einer richterlichen Anordnung.
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