Welche sachenrechtliche Konstruktion ist nun aber doch Ausfluss privatautonomer Gestaltung im Sachenrecht?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Weil ein Pfandrecht die Übergabe der Sache (§1205 I BGB) erfordert, ist die Sicherungsübereignung ein beliebtes Sicherungsmittel. Im Ergebnis ähnelt dies einem besitzlosen Pfandrecht, weswegen die Konstruktion im Hinblick auf den numerus clausus lange Zeit umstritten war.
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