Welche sachenrechtliche Konstruktion ist nun aber doch Ausfluss privatautonomer Gestaltung im Sachenrecht?
vorherige Frage nächste FrageGut, immerhin hat diese etwas mit einer bedingten Übereignung zu tun. Dennoch ist das Anwartschaftsrecht mehr Ausfluss des § 161 BGB und nicht von privatautonomer Gestaltung.
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