Im Anwendungsbereich des § 263 ZPO – also keine privilegierte Klageänderung – muss entweder der Gegner einwilligen oder Sachdienlichkeit vorliegen. Wann liegt Sachdienlichkeit vor?
vorherige Frage nächste FrageRichtig!
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.