Wie nennt man die in § 264 ZPO genannten Fälle der "Klageänderung"?
vorherige Frage nächste FrageRichtig – wobei die Nr. 1 nach h.A. sogar nur deklaratorischen Charakter hat. Die Norm zählt insgesamt Änderungen des Klageantrags auf, die stets zulässig sind und daher als "keine Klageänderung" angesehen werden.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.