Eine Klageänderung in der Revisionsinstanz ...
vorherige Frage zur AuswertungRichtig! Lediglich bei unveränderter Tatsachengrundlage kann unter den Voraussetzungen des § 263 ZPO noch eine Änderung der Klage vorgenommen werden. In der Berufungsinstanz ist eine Änderung der Klage hingegen grundsätzlich zulässig, obwohl der Gegner dadurch praktisch eine Instanz verliert.
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