5. Welche Rechtsfolge hat ein zulässiger Einspruch gegen ein VU?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! So steht es in § 342 ZPO. Das heißt insbesondere, dass nunmehr mündlich verhandelt und eine Entscheidung getroffen wird. Im Rahmen dieser wird das ursprüngliche VU dann – je nach Prozessergebnis – aufgehoben oder aufrechterhalten. Denn es ist als vollstreckbarer Titel bereits in der Welt und muss daher wieder aus dieser geschafft werden, sollte nunmehr ein anderes Urteil gefällt werden.
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