15. Was wird von der ZPO einem Versäumnisurteil gleichgestellt?
vorherige Frage zur AuswertungRichtig – d.h. auch auf diese Weise kann man eine Säumnisklausur als Klausurersteller aufbauen. Sehr beliebt! Geregelt ist die Gleichstellung übrigens in § 700 I ZPO.
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