5. A und B schließen in einfacher Schriftform einen Schenkungsvertrag. Die Schenkung wird unmittelbar vollzogen. Kann A den Schenkungsgegenstand von B herausfordern?
vorherige Frage nächste FrageNein, das stimmt nicht. Da haben Sie eine essentielle Norm des Schenkungsrechts übersehen. Kleiner Tipp: lesen sie § 518 BGB einmal komplett durch.
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