5. A und B schließen in einfacher Schriftform einen Schenkungsvertrag. Die Schenkung wird unmittelbar vollzogen. Kann A den Schenkungsgegenstand von B herausfordern?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Das strenge und sehr unpraktische Formerfordernis kann durch Vollzug der Schenkung geheilt werden. Das ergibt sich aus § 518 II BGB! Und damit liegt ein Rechtsgrund vor, der § 812 I 1 Alt. 1 entgegensteht.
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