Nach welchem Prinzip werden die Ränge verteilt?
vorherige Frage nächste FrageGenau - § 879 I BGB spricht von der Reihenfolge der Eintragungen. Das ist nach hM zwar räumlich, und nicht zeitlich zu verstehen (sofern in der gleichen Abteilung, sog. Locusprinzip). Wenn das Grundbuchamt ordnungsgemäß arbeitet, dann gibt es wegen der §§ 17, 45 GBO aber insoweit keine Abweichungen.
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