Was ist Funktion des § 899a BGB?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Die GbR muss zwangsläufig vertreten werden. § 899a BGB schützt das Vertrauen darauf, dass diejenigen, die im Grundbuch eingetragen sind, auch tatsächlich die (einzigen) Gesellschafter der GbR sind.
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