LTO-Rechtsquiz zum Grundbuch


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Frage 14

Wieviel Abteilungen hat das Grundbuch?

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  • Ganz genau! Abteilung I nennt den Eigentümer, Abteilung II Belastungen mit Ausnahme von Grundpfandrechten und Abteilung III dann im Wesentlichen die Grundpfandrechte.

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