10. Nach der (wohl herrschenden) rechtsfolgenverweisenden Schuldtheorie …
vorherige Frage nächste FrageDas ist richtig! Die Kritik ist allerdings, dass die Theorie nur dazu diene, den Vorsatz nicht entfallen lassen zu müssen, weil es sonst an einer teilnahmefähigen Haupttat fehlen würde. Man kann hierin also auch einen bloßen "Trick" sehen.
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