Am BVerwG gibt es einen Fachsenat für In-Camera-Verfahren. Was ist das eigentlich?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Im Grunde ein Kompromiss zwischen einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse einer Aufsichtsbehörde und dem Rechtsstaatsprinzip bzw. der Transparenz. Das Verfahren bleibt zunächst in der Kammer des Fachsenats (lat. in camera) und es wird – zunächst "geheim" – geprüft, ob das Geheimhaltungsinteresse wirklich berechtigt ist oder nicht.
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