7. Obwohl es sich um oberste Bundesgerichte handelt…
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Daneben ist dies nur noch beim Bundesarbeitsgericht der Fall. Allerdings: Gemeint sind damit keine Laienrichter:innen. Man muss das 35. Lebensjahr schon vollendet haben und soll bereits zuvor über fünf Jahre an einem Sozial- bzw. Arbeitsgericht als ehrenamtliche:r Richter:in tätig gewesen sein.
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