6. Welchen der folgenden BSG-Senate (bzw. welche Zuständigkeiten) haben wir erfunden?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Dafür gibt es beim BSG keinen Senat, weil gem. § 54 BAföG die Verwaltungsgerichtsbarkeit dafür zuständig ist. Das Gericht muss sich allerdings dennoch häufig inzident mit BAföG-Fragen auseinandersetzen.
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