11. Die Errichtung der obersten Bundesgerichte ist in Art. 95 GG geregelt. Welche Aussage stimmt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig – die anderen Gerichte übrigens auch nicht. Dort war nur ein oberstes Bundesgericht vorgesehen, vermutlich in der Tradition des heutigen BGH. Die anderen Bundesgerichte wurden erst später in die Verfassung aufgenommen.
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