An der Grenze von § 211 und § 212 StGB sind aus Gerechtigkeitsgründen wegen der zwingend hohen Strafandrohung teils Restriktionen nötig. Welche beiden Strömungen sind hier die bekanntesten?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Beide sind letztlich von verfassungsrechtlichen Überlegungen geleitet – die Lehren von der Typenkorrektur korrigieren die Mordmerkmale nach dem Prinzip der Verwerflichkeit, setzen also auf Tatbestandsebene ein, während die Rechtsfolgenlösung bei der Strafzumessung § 49 StGB analog ansetzt.
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