Was ist keine Leitlinie zur Rechtfertigung der Mordmerkmale?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Trotz des nach wie vor umstrittenen Wortlauts des § 211 StGB wird dies zur normativen Rechtfertigung der Mordmerkmale nicht (mehr) vertreten. Gelegentlich wird allerdings noch auf eine – allerdings nicht zweifelsfrei empirisch stützbare – abstrakte erhöhte Wiederholungsgefahr abgestellt.
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