Sie leihen sich ein Auto und beschließen später kurzerhand, es für sich zu behalten. Liegt ein Diebstahl vor?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau. Der Vorsatz muss nämlich bei Begehung der Tat, also der Erfüllung des Tatbestandes, vorliegen. (§ 16 I 1 StGB). Denken Sie aber an eine mögliche Unterschlagung nach § 246 StGB.
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