3. Liegen die Sachurteilsvoraussetzungen nicht vor...
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Dann ergeht also kein Urteil in der Sache. Das ist übrigens nicht nur eine Unterscheidung formaliter: Denn weil über den Streitgegenstamd noch nicht entschieden wurde, erstreckt sich auch die materielle Rechtskraft nicht auf diesen, sondern nur über die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen.
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