14. Zulässigkeitsvoraussetzung einer Feststellungsklage gem. § 256 ZPO ist, dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses begehrt wird. Was ist kein Rechtsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift?
vorherige Frage nächste FrageDas kommt selten vor, ließe sich aber theoretisch gem. § 256 ZPO feststellen.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.