14. Zulässigkeitsvoraussetzung einer Feststellungsklage gem. § 256 ZPO ist, dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses begehrt wird. Was ist kein Rechtsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift?
vorherige Frage nächste FrageDoch, das begründet ein astreines Rechtsverhältnis.
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