12. A legt beim Landgericht Klage auf rückständige Mietzahlungen in Höhe von 25.000 Euro ein. Ist das Landgericht sachlich zuständig?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Strenggenommen kommt es noch darauf an, ob ein Wohnraummietverhältnis zugrunde liegt oder es sich um Geschäftsräume handelt. Das ist in § 23 Nr. 2a GVG geregelt.
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