12. A legt beim Landgericht Klage auf rückständige Mietzahlungen in Höhe von 25.000 Euro ein. Ist das Landgericht sachlich zuständig?
vorherige Frage nächste FrageNein, das stimmt nicht. Die Amtsgerichte sind gem. § 23 Nr. 2a GVG hier ausschließlich zuständig.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.