Die unmittelbare Geltung von Art. 3 GG unter Privaten würde nach verbreiteter Ansicht wozu führen?
vorherige Frage nächste FrageGenau, denn wenn man immer an Art. 3 GG gebunden wäre, dann dürfte man, so die Befürchtung aus der Literatur, seine Vertragspartner nicht mehr autonom aussuchen, sondern wäre dabei eben an die Kriterien des Gleichheitssatzes gebunden. Bisher gibt es hier nur besonders geregelte Fälle im AGG.
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