§ 276 I BGB verweist auf strengere und mildere Haftungen. Nennen Sie eine Beispielregelung hierfür.
vorherige Frage nächste FrageGanz genau – während des Verzugs haftet der Schuldner sogar für Zufall. Das ist also eine strengere Haftung als in § 276 I BGB grundsätzlich vorgesehen ist.
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