Was wurde im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung 2002 an § 278 BGB verändert?
vorherige Frage zur AuswertungRichtig – er wurde nur sprachlich an die heutige Zeit angepasst. In der Urfassung hieß es noch „im gleichen Umfange“. Diese Art von Korrektur gab es bei zahlreichen Normen.
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