Kann eine nichtige Willenserklärung angefochten werden (nach h. M.)?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Theodor Kipp hat 1911 die sog. Doppelwirkungen im Recht entdeckt. Danach sind dann auch nichtige Willenserklärungen anfechtbar. Dies ist z.B. sinnvoll, wenn der Anfechtungsgrund leichter im Prozess bewiesen werden kann als der Nichtigkeitsgrund.
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