Welche Norm wird gerne als Fremdkörper in der Rechtsgeschäftslehre des BGB bezeichnet?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! § 118 ist Ausfluss der reinen Willenstheorie – dies ist im BGB recht selten der Fall, denn ausgelegt wird sowohl nach § 133 als auch nach § 157. Wer den Nachweis der Nichternstlichkeit erbringen kann, der ist schon nicht vertraglich verpflichtet, ganz egal wie seine Erklärung auch auszulegen war. Das ist in der Tat ein Fremdkörper im BGB AT.
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