8. Welche Aussage ist richtig?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Der Punkt geht an Sie. Wird eine Klage in Höhe von 3.000 Euro am Amtsgericht erhoben, führt eine in gleicher Höhe erhobene Widerklage daher nicht zur sachlichen Unzuständigkeit der Amtsgerichte. Überschreitet allerdings allein der Streitwert der Widerklage die Schwelle der 5.000 Euro, dann muss nach § 506 ZPO auf Antrag an das Landgericht verwiesen werden.
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