6. Eine Drittwiderklage…
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Allerdings ist die streitgenössische Drittwiderklage allgemein anerkannt. Eine isolierte Drittwiderklage ist hingegen nur zulässig, wenn die die Gegenstände der Klage und Drittwiderklage tatsächlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Drittwiderbeklagten durch seine Einbeziehung in den Rechtsstreit der Parteien verletzt werden.
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