4. Können auch sog. juristische Personen Verfassungsbeschwerde einlegen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! So steht’s in Art. 19 III GG. Auf die sog. Justizgrundrechte, z.B. 103 I GG, können sich allerdings auch ausländische juristische Personen berufen, damit eine "Waffengleichheit im Prozess" herrscht.
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