LTO-Quiz zur strafprozessualen Revision


Foto: Klaus Eppele
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Frage 5

5. Die Frist zur Begründung der Revision beträgt nicht eine Woche (wie die Einlegungsfrist), sondern...

vorherige Frage nächste Frage
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen