LTO-Quiz zur strafprozessualen Revision


Foto: Klaus Eppele
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Frage 13

13. Einer der in § 338 StPO unter den absoluten Revisionsgründen genannten Gründe wird vom BGH wie ein relativer Revisionsgrund behandelt. Es ist dann also ausnahmsweise eine Art von Beruhensprüfung vorzunehmen. Welcher ist gemeint?

vorherige Frage nächste Frage
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen