6. In welchen Verfahrensteil wird durch den sog. Eröffnungsbeschluss übergeleitet?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Mit dem Eröffnungsbeschluss wird vom Zwischen- in das Hauptverfahren übergeleitet. Und wo ist das nochmal geregelt? Genau, §§ 212/213-295 StPO!
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.